Moped-Versicherung - Kennzeichen, Haftpflicht, Tuning

Versicherungskennzeichen, Haftpflicht und was beim Tuning gilt



Moped-Versicherung


Wer ein Mofa, Mokick, Moped oder einen Roller im oeffentlichen Strassenverkehr bewegt, kommt um eine Versicherung nicht herum. Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben (Pflichtversicherungsgesetz, PflVG) und schuetzt geschaedigte Dritte bei Unfaellen. Ohne gueltigen Versicherungsschutz ist jede Fahrt eine Straftat.



Das Versicherungskennzeichen-System


Fuer Fahrzeuge bis 50 ccm und einer bauartbedingten Hoechstgeschwindigkeit bis 45 km/h (Mofa, Mokick, Kleinkraftrad) gilt das vereinfachte Versicherungskennzeichen-System. Statt eines amtlichen Kennzeichens montiert man ein kleines, farbiges Schild am Heck. Dieses Kennzeichen wird direkt von der Versicherung ausgegeben, ein Gang zur Zulassungsstelle entfaellt komplett.


Das Versicherungsjahr laeuft vom 1. Maerz bis zum 28. Februar des Folgejahres. Zum Stichtag 1. Maerz wechselt jaehrlich die Farbe nach einem festen Rhythmus, der sich seit Jahrzehnten wiederholt: schwarz, blau, gruen. Wer mit einem abgelaufenen Kennzeichen unterwegs ist, faehrt ohne Versicherungsschutz und macht sich strafbar.



Groessere Maschinen: Leichtkraftrad und Motorrad


Ab der Klasse Leichtkraftrad (bis 125 ccm) und bei jedem Motorrad gilt das normale Zulassungsverfahren. Hier ist eine Anmeldung bei der Zulassungsstelle noetig, das Fahrzeug bekommt ein dauerhaftes amtliches Kennzeichen. Die Versicherung wird vorab abgeschlossen und per elektronischer Versicherungsbestaetigung (eVB-Nummer) bei der Behoerde nachgewiesen.



Versicherungsumfang



  • Haftpflicht ist gesetzlich Pflicht und uebernimmt Personen-, Sach- und Vermoegensschaeden, die man Dritten zufuegt.

  • Teilkasko ist freiwillig und deckt typischerweise Diebstahl, Brand, Glasbruch, Wildunfaelle, Sturm und Marderbiss ab.

  • Vollkasko umfasst zusaetzlich selbstverschuldete Schaeden am eigenen Fahrzeug. Bei einem typischen Mofa lohnt sich Vollkasko wegen des geringen Restwertes meist nicht.



Tarif-Faktoren


Der Beitrag haengt von mehreren Punkten ab: Fahrzeugklasse (Mofa, Mokick, Leichtkraftrad), Hubraum, Alter und Wohnort des Fahrers. Junge Fahrer zahlen in der Regel deutlich mehr. Eine Schadenfreiheitsklasse spielt bei reinen Versicherungskennzeichen praktisch keine Rolle, bei Leichtkraftraedern und Motorraedern hingegen wird sehr wohl nach Schadenfreiheit gestaffelt.



Tuning und Versicherung: das wichtigste Kapitel


Jede technische Veraenderung am Fahrzeug muss dem Versicherer gemeldet werden. Wer das versaeumt, riskiert seinen kompletten Versicherungsschutz.


Wird ein Teil ohne Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder ohne Einzelabnahme verbaut, erlischt die Betriebserlaubnis des gesamten Fahrzeugs. Damit erlischt automatisch auch der Versicherungsschutz. Kommt es zu einem Unfall, zahlt die Haftpflicht zwar zunaechst den Schaden des Unfallgegners, holt sich das Geld aber im Regressverfahren vom Halter zurueck. Bei Personenschaeden koennen so schnell sechsstellige Summen zur Privatschuld werden.


Wer also serioese Leistungssteigerung betreibt, sollte die verbauten Teile vom TUEV oder einer anerkannten Pruefstelle eintragen lassen und die Aenderung anschliessend dem Versicherer mitteilen. Details zur rechtlichen Seite von Umbauten finden sich im Kapitel Tuning.



Wann der Versicherungsschutz erlischt



  • Fahren mit abgelaufenem oder fremdem Kennzeichen

  • Fahren ohne gueltige Fahrerlaubnis

  • Alkohol- oder Drogenfahrten

  • vorsaetzliche Schadenverursachung

  • Teilnahme an Rennen



Anbieter und Sonderfaelle


Klassische Anbieter fuer Mofa- und Roller-Kennzeichen sind unter anderem HUK-Coburg, R+V, Allianz, GVO und KRAVAG. Ein Blick auf Vergleichsportale lohnt sich, da die Beitraege je nach Anbieter und Fahrzeugklasse stark schwanken.


Ein Sonderfall sind Klassiker: Wer einen historischen Roller oder ein altes Moped mit H-Kennzeichen faehrt (Voraussetzung: mindestens 30 Jahre alt, originalgetreuer Zustand), kann auf spezielle Oldtimer-Tarife zurueckgreifen. Auch Elektro-Mofas und E-Roller haben haeufig eigene Tarife.



Pflichten als Halter


Die wichtigste Pflicht ist die rechtzeitige Erneuerung des Versicherungskennzeichens vor dem 1. Maerz. Wer das Datum verschlaeft und trotzdem faehrt, ist nicht versichert. Allgemeine Hinweise zu weiteren rechtlichen Themen rund ums Zweirad finden sich im Bereich Sonstiges.


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